Rechtsprechung
BVerwG, 12.12.1988 - 2 WDB 11.88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,10565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zeuge - Ausbleiben zur Hauptverhandlung - Entschuldigungsgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Nord, 05.07.1988 - N 14 GL 6/88
- BVerwG, 12.12.1988 - 2 WDB 11.88
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.11.1980 - 2 WDB 19.80
Verpflichtung des Zeugen - Dringende berufliche Arbeiten - Befolgen der Ladung - …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1988 - 2 WDB 11.88
Private Pflichten und Geschäfte oder berufliche Verpflichtungen muß der Zeuge grundsätzlich zurückstellen, und zwar auch dann, wenn sie dringend sind (BVerwG Beschluß vom 7. November 1980 - 2 WDB 19/80 - m.w.N.).
- BVerwG, 13.08.2014 - 2 WDB 6.13
Festsetzung von Kosten und Auferlegung eines Ordnungsgeldes für das Ausbleiben …
Nur wenn das Ausbleiben des Zeugen nachträglich genügend entschuldigt wird, werden die getroffenen Anordnungen gemäß § 51 Abs. 2 Satz 3 StPO unter den Voraussetzungen des Satzes 2 dieser Vorschrift aufgehoben (Beschlüsse vom 12. Dezember 1988 - BVerwG 2 WDB 11.88 - und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 2 WDB 4, 98 -). - BVerwG, 16.12.1999 - 2 WDB 14.99
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …
Nach dem Sinn und Zweck der Regelung ist eine vorgebrachte Entschuldigung für das Fernbleiben eines Zeugen nur dann rechtzeitig, wenn sie so frühzeitig eingeht, daß eine Verlegung des Termins oder eine Abbestellung aller zur Verhandlung geladenen Personen noch im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb möglich ist (Beschluß vom 12. Dezember 1988 - BVerwG 2 WDB 11.88 -). - BVerwG, 19.05.1998 - 2 WDB 4.98
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …
Wird das Ausbleiben des Zeugen nachträglich genügend entschuldigt, so werden die getroffenen Anordnungen gemäß § 51 Abs. 2 Satz 3 StPO unter den Voraussetzungen des Satzes 2 dieser Vorschrift aufgehoben (Beschluß vom 12. Dezember 1988 - BVerwG 2 WDB 11.88 -).